Die Garantiedauer beträgt 5 Jahre und beginnt ab Lieferdatum, der räumliche Geltungsbereich
erstreckt sich auf die Europäische Union. Die Garantie umfasst alle ZAHNVORTEIL Produkte gemäß
dem Angebot auf dieser Website, welche für einen dauerhaften Verbleib im menschlichen Körper bestimmt sind.
Von ZAHNVORTEIL gelieferte Drittanbieter‒Produkte (Abutments, Klebebasen, Implantatschrauben
o. ä.) unterliegen den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers und können von
der ZAHNVORTEIL GmbH nicht beeinflusst werden.
REKLAMATIONSRICHTLINIEN
Reklamationen sind der ZAHNVORTEIL GmbH
via E‒Mail an [email protected] zu melden.
Danach erhalten Sie ein
Reklamationsformular sowie eine Anleitung, wie das beanstandete Produkt zurückzusenden ist.
Für eine ordentliche Reklamationsabwicklung benötigen wir:
• das beanstandete Produkt
• ausgefülltes RMA‒Formular mit Ursachendokumentation
• Kopie des Fertigungsauftrages bzw. der Monatsrechnung
Als Voraussetzung für eine Garantieleistung gilt jedenfalls, dass zum Zeitpunkt des Garantieanspruches
gegenüber der ZAHNVORTEIL GmbH sämtliche Kundenrechnungen vollständig beglichen
wurden.
Weder die ZAHNVORTEIL GmbH noch seine Vertreter oder andere Drittparteien haften in irgendeiner
Form für entgangenen Gewinn, Schadensersatz oder sonstige Folgeschäden, die sich durch gelieferte
Produkte ergeben oder dadurch entstehen. Die ZAHNVORTEIL GmbH übernimmt ausschließlich
Garantie für die in den Garantiebestimmungen beschriebenen Produkte und Leistungen. Die ZAHNVORTEIL GmbH schließt ebenso die Übernahme von weiteren Kosten und Honoraren im
Zusammenhang mit Laborarbeiten oder klinischen Behandlungen aus.
Folgende Gründe führen zu einem Garantieausschluss:
• Fehlerhafte Weiterverarbeitung ‒ bitte beachten Sie die Verarbeitungsanleitungen der jeweiligen
Materialhersteller!
• Kontraindikation gemäß der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Materialherstellers
• Unfälle oder sonstige Schäden, die von Patienten oder Dritten verursacht wurden
• Fehlerhafte CAD‒Konstruktion (insbesondere zu niedrige Mindestwandstärken oder Verbinderstärken,
kontraindizierte Designs)
• Fehlerhafte Abdrücke oder fehlerhafte Befestigung (z. B. provisorische Zementierung)